+ Überbrückungshilfe III

VUSR sieht Förderfähigkeit bei Reisebüro-Aufwand

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Ein Rechtsgutachten rät: Reisebüros können Mehrarbeit für Veranstalter als externe Ausfallkosten in der Überbrückungshilfe III geltend machen. Aber ob der Fiskus das genauso sieht, steht nicht fest.
Ein Rechtsgutachten rät: Reisebüros können Mehrarbeit für Veranstalter als externe Ausfallkosten in der Überbrückungshilfe III geltend machen. Aber ob der Fiskus das genauso sieht, steht nicht fest.

Veranstalter lehnen es ab, Reisebüros für den Aufwand bei der Abwicklung stornierter Reisen extra zu vergüten. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des VUSR empfiehlt Reisebüros, 79 Euro pro Vorgang in der Berechnung für die Überbrückungshilfe III anzusetzen. Doch ob sich das in der Praxis wirklich umsetzen lässt, ist ungewiss.

 Marija Linnhoff, Vorsitzende des VUSR, setzt sich seit langem dafür ein, dass Reisebüros von Veranstaltern entschädigt werden, we
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