Veranstalter und Reisebüros müssen die neuen Info-Pflichten erfüllen, mahnt Juristin Julia Thöle.
Ob alle Veranstalter zum Start des neuen Reiserechts dem Vertrieb die erforderlichen Informationen liefern können, die der Kunde vor Vertragsabschluss erhalten muss, ist noch unklar. Rechtsanwältin Julia Thöle rät zur Vorsicht.
Noch sind die so genannten vorvertraglichen Informationspflichten, die das neue Reiserecht ab dem 1. Juli 2018 vorsieht, eine Baustelle. Die Zahl der