Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt die am Freitag bekannt gegebene Ausgestaltung der Überbrückungshilfe III. Zahlreiche Forderungen der Reisebranche seien erfüllt worden. Verbundene Unternehmen bleiben allerdings unberücksichtigt.
Für die staatliche Hilfe, die vom 1. Januar bis 30. Juni 2021 gilt, wird es zahlreiche allgemeine Erweiterungen und Verbesserungen geben. Auch die branchenspezifischen Fixkostenregelungen für die Reisebranche werden fortgeführt und an die geänderte Corona-Lage angepasst.
"Damit wurden zahlreiche Forderungen der Reisewirtschaft berücksichtigt, so dass diese neue Regelung ausdrücklich zu befürworten ist. Damit unterstützt die Bundesregierung die von der Corona-Pandemie außerordentlich stark betroffene Reisewirtschaft, um ihr durch die Krise zu helfen", sagt der Präsident des Deutschen Reiseverbands, Norbert Fiebig.
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Wichtige Eckpunkte
Die
branchenspezifische Fixkostenregelung für die Reisebranche wird erweitert. Das Ausbleiben oder die Rückzahlung von Provisionen von Reisebüros beziehungsweise vergleichbaren Margen von Reiseveranstaltern wegen coronabedingter Stornierungen und Absagen bleiben förderfähig.
Die vorherige Begrenzung auf Pauschalreisen wird aufgehoben. Damit können auch
Einzelleistungen wie Flugtickets oder Hotelbuchungen für den Zeitraum Januar bis Juni nächsten Jahres einbezogen werden.
Auch Reiseeinzelleistungen für November und Dezember 2020, die coronabedingt durch innerdeutsche Reiseverbote storniert wurden, werden rückwirkend mit in die Überbrückungshilfe III einbezogen.
"Das ist ein großer Schritt im Überlebenskampf sehr vieler mittelständischer Reiseveranstalter und Reisebüros", begrüßt DRV-Präsident Fiebig diese Regelung.
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Auch
kurzfristige Buchungen werden berücksichtigt. Zudem sind für die Reisewirtschaft zusätzlich zu der Förderung von Provisionen oder Margen im ersten Halbjahr 2021 auch externe sowie durch eine erhöhte Personalkosten-Pauschale abgebildete
interne Ausfallkosten für den Zeitraum März bis Dezember 2020 förderfähig.
Positiv hervorzuheben ist die bereits kürzlich angekündigte
Erhöhung des Förderhöchstbetrags pro Monat von bisher 50.000 Euro auf 200.000 Euro und Ausweitung der Antragsberechtigung durch den Wegfall der Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen. Nunmehr sind alle Unternehmen bis maximal 500 Mio. Euro Jahresumsatz in Deutschland antragsberechtigt.
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Der
Katalog erstattungsfähiger Kosten wird erweitert um bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro. Damit wird Unternehmen geholfen, die Anstrengungen unternehmen, um die Hygieneanforderungen zu erfüllen.
Außerdem sind Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 förderfähig. Abschreibungen von Wirtschaftsgütern werden bis zu 50 Prozent als förderfähige Kosten anerkannt.
Kritische Punkte
Doch es gibt auch Kritik anzumelden: Nach wie vor nicht gesondert berücksichtigt werden
verbundene Unternehmen – diese Entscheidungen kritisiert Fiebig deutlich. "Wir bedauern außerordentlich, dass sich Wirtschafts- und Finanzministerium nicht dazu durchringen konnten, verbundene Unternehmen bei den Überbrückungshilfen III einzubeziehen", erklärt er. "Es ist ungünstig, dass zum Beispiel Reisebüro-Ketten mit 100 Betriebsstätten nur als ein einziges Unternehmen gefördert werden. Damit fallen große Mittelständler durchs Raster, und das ist wettbewerbsverzerrend."
Die Überbrückungshilfe III soll vom 1. Januar 2021 an gelten. Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen und der Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission können die Anträge laut Information des Bundeswirtschaftsministeriums einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr gestellt werden.
5 Kommentare Kommentieren
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Insgesamt eine effiziente und großzügige Maßnahme zur Rettung der Branche. Da gibt es wenig zu meckern. Oft haben wir über die hohen Steuern geflucht aber ein Teil des Geldes kommt nun mit diesen Hilfen zurück und hilft uns durch diese Zeit. Bei allen evtl. Fehlern im Detail und eventuell vorhandenen Ungerechtigkeiten ( wie sollten diese in extremen Situationen ausbleiben ?) bleibt bei mir der Eindruck, dass es uns hier besser ergeht als anderswo.
Was sind denn externe und interne Ausfallkosten?
.
@Ronald Krispin: Der VUSR hat es auf den Punkt gebracht ;).
Ein bisschen Spaß muss sein Ronald.
@Rainer Maertens:
Die Technik hat gesponnen heute morgen. OK - passiert. Dann gleich als neuer Kommentar :-)