+ Urteil

Überfahrener Koffer ist kein Versicherungsfall

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Wird der Koffer versehentlich durch ein Fahrzeug zerstört, ist dies kein Versicherungsfall. Das hat das Amtsgericht München jüngst entschieden.
Wird der Koffer versehentlich durch ein Fahrzeug zerstört, ist dies kein Versicherungsfall. Das hat das Amtsgericht München jüngst entschieden.

Ein etwas kurioser Fall hat das Amtsgericht München beschäftigt: Eine Frau klagte, weil ihr Reisebegleiter ihren Koffer überfahren hatte und sich die Reiseversicherung gegen eine Zahlung sträubte. 

Im vorliegenden Fall hatte eine Frau von ihrer Reiseversicherung Geld für die überrollten Gepäckstücke verlangt. Sie hatte angegeb
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