+ Überbrückungshilfen

Darauf muss man bei der Schlussabrechnung achten

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Die Empfänger der Überbrückungshilfen müssen jetzt genau aufpassen.
Die Empfänger der Überbrückungshilfen müssen jetzt genau aufpassen.

Alle Unternehmen, die Überbrückungshilfe erhalten haben, müssen bis 30. Juni eine Schlussabrechnung einreichen oder eine Fristverlängerung bis 31. Dezember 2023 beantragen. Allerdings sind dabei einige Dinge zu beachten.

Dazu erklärt Stefan Schwindl, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der MTG-Wirtschaftskanzlei: "Alle Unternehmen, die Überbr&uu
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