Antrag auf ÜIII ergänzen: Mit der Verlängerung bis Ende September gibt es zum Neustart zusätzliche Personalkostenzuschüsse.
Mit dem Schadensausgleich öffnet die Bundesregierung einen neuen Fördertopf, der die maximal mögliche Finanzhilfe von bislang zwölf auf 52 Mio. Euro pro Unternehmen ausweitet – zumindest auf dem Papier, wie bei einem DRV-Webinar deutlich wurde.
Bislang gab es die drei Förderkategorien Kleinbeihilfe, De-Minimis- und Fixkostenhilfe. Sie regeln – sofern die Fördervoraussetzungen