+ Überbrückungshilfe III für Reisebüros

Ministerium zweifelt an Reisestorno-Pauschale

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Das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin ist zusammen mit dem Bundesfinanzministerium für die Ausgestaltung der Überbrückungshilfen zuständig.
Das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin ist zusammen mit dem Bundesfinanzministerium für die Ausgestaltung der Überbrückungshilfen zuständig.

Ein Gutachten im Auftrag des VUSR kommt zu dem Schluss, dass Reisebüros ihren Aufwand für stornierte Reisen als externe Ausfallkosten bei der Überbrückungshilfe III geltend machen können. Das Bundeswirtschaftsministerium hat aber nach eigenen Angaben "erhebliche Zweifel" an der Rechtsgrundlage.

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