Sören Schlosser, Leiter Consulting & Projektmanagement bei der TAA, sieht viele offene Fragen beim Thema Beihilferecht und Überbrückungshilfe.
Eine Änderung in den FAQs des Bundeswirtschaftsministeriums zur Überbrückungshilfe II löst in der Branche erhebliche Sorgen aus. Bisherige Corona-Hilfen werden als Beihilfen eingestuft. Dies könnte für Mittelständler eine niedrigere Förderhöhe bedeuten.
Mit den FAQs hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Regeln für die Überbrückungshilfe II festgezurrt. Viele Anträge wurden auf