Vorsicht vor Gästen mit erlesenem Geschmack: Ein Fluggast hat eine kanadische Airline verklagt, weil sie ihm statt dem in einer Werbung versprochenen Champagner nur Sekt ausgeschenkt hat.
Champagner darf nur dann als solcher bezeichnet werden, wenn er in der Champagne-Region in Frankreich und aus bestimmten Rebsorten hergestellt wird.
Sunwing wies die Klage als kleinlich zurück. Rechtliche Schritte im Zusammenhang mit der Werbung seien "leichtsinnig und ohne Grundlage", teilte die Fluggesellschaft der "National Post" zufolge mit. Auf ihrer Website wirbt das Unternehmen inzwischen allerdings mit einem "Glas Sekt zur Begrüßung". Macduffs Anwalt zufolge meldeten sich rund 1600 Betroffene, die sich der Klage möglicherweise anschließen wollen. (dpa)
Kommentare
Sie müssen sich einloggen oder registrieren, um kommentieren zu können.