+ Pauschalreise-Richtlinie

Veranstalter verzichten auf Preiserhöhungsklausel

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Höhere Kerosinkosten könnten nach dem neuen Reiserecht nachträgliche Preiserhöhungen der Veranstalter rechtfertigen.
Höhere Kerosinkosten könnten nach dem neuen Reiserecht nachträgliche Preiserhöhungen der Veranstalter rechtfertigen.

Das war einer der größten Kritikpunkte der Verbraucherschützer am neuen Reiserecht: Veranstalter können künftig bis 20 Tage vor Reisebeginn eine Preiserhöhung von acht Prozent durchsetzen. Doch das Interesse an der neuen Regelung ist gering.

Veranstalter können künftig nach Vertragsschluss bis 20 Tage vor Reisebeginn eine Preiserhöhung von acht Prozent – vorher galten fünf Prozent – durchs
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