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Vermittler kann sich der Haftung nicht entziehen

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Der Kunde des Reiseportals darf durch die AGB nicht unzulässig benachteiligt werden.
Der Kunde des Reiseportals darf durch die AGB nicht unzulässig benachteiligt werden.

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass das Portal Sonnenklar.tv eine Haftung für das Zustandekommen des Reisevertrages nicht generell ausschließen darf. Zudem ist der Vermittler mitverantwortlich für korrekte Reiseangaben.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat in einem Rechtsstreit gegen das von Euvia betriebene Portal Sonnenklar.tv vor dem OLG München gewonne
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