In den Fängen der Gema: Wer öffentlich geschützte Musikstücke abspielt, muss Gebühren zahlen. Strittig ist, ob Hintergrundklänge im Reisebüro auch kostenpflichtig sind.
Wer am Counter für Kunden hörbar Musik im Radio abspielt, muss dafür Gebühren an den Musikrechte-Verwerter Gema zahlen. Dagegen wehren sich jetzt Reisebüros. Beispiele aus der Branche zeigen: Es lohnt sich.
Wenn Klaus-Michael Wilhelm seine Kunden zu Urlaubszielen berät, dudeln im Hintergrund auch mal Songs von Popstars wie Lady Gaga oder Shakira. „Für die