Nach Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier noch einmal bekräftigt, die Corona-Hilfen mindestens bis zum Jahresende zu verlängern.
Hilfen wie die Kurzarbeiter-Regelung und auch die Wirtschaftshilfen sind bis zum 30. September befristet. "Ich will beides bis zum Jahresende verlängern. Möglicherweise müssen wir auch im nächsten Jahr dem einen oder anderen Unternehmen helfen", sagte Scholz am Wochenende.
Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat am heutigen Montag bekräftigt, die Corona-Hilfen für Firmen über den September hinaus verlängern zu wollen. Eine Sprecherin sagte: "Minister Altmaier setzt sich seit langem dafür ein, die Überbrückungshilfen über den September hinaus zu verlängern, um betroffene Betriebe und ihre Beschäftigten zu unterstützen, die vielfach noch länger mit den Corona-Folgen zu kämpfen haben. Er hat sich dazu auch mehrfach öffentlich geäußert und sehr deutlich gemacht, dass die Bundesregierung auch in Zukunft fest an der Seite der Unternehmen stehen wird. Wir begrüßen insoweit, dass jetzt auch Minister Scholz diesem Vorschlag positiv gegenübersteht."
Finanzminister Scholz hatte nicht nur die Überbrückungshilfen angesprochen, sondern auch dafür plädiert, dass Betriebe über den 30. September einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld haben sollen. Wenn man erst vorher Kurzarbeit im Betrieb hatte, muss dazwischen eine dreimonatige Unterbrechung liegen. Ein Betrieb kann demnach Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind; normalerweise sind es 30 Prozent. Minusstunden müssen vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld keine aufgebaut werden. Auch Leiharbeitskräfte können Kurzarbeitergeld bekommen.
Mehr dazu
Auch die Überbrückungshilfe III ist derzeit bis Ende September beschlossen. Firmen sowie Soloselbstständige bekommen hier nicht rückzahlbare Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten – das sind etwa Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Strom und Versicherungen. Voraussetzung: ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat im Vor-Corona-Jahr 2019.
2 Kommentare Kommentieren
Sie müssen sich einloggen oder registrieren, um kommentieren zu können.
Natürlich hängt diese Äußerung mit dem Wahlkampf zusammen. Da in unserer Branche die große Mehrheit von den Ü-Hilfen abhängig ist, ist es nur folgerichtig, dass die fvw solche Äußerungen aus der Politik widergibt. Insofern liegt Sinn & Zweck der Nachricht aus Sicht der fvw auf der Hand. Danke fürs Veröffentlichen, liebe Kolleginnen und Kollegen aus Hamburg!
Was soll diese Nachricht? Das ist doch reines Wahljampfgetöse. Herr Scholz hätte das doch längst auf den Weg bringen können. Nur weil er jetzt eine Absichtserklärung abgibt, werde ich ihn nicht wählen. Bazouka und Wumms sollten über 300 Mrd. Euro sein. Ausgezahlt wurden laut Medienberichten bisher maximal 150 Mrd. Euro. Nach wie vor gibt es Betroffene, die haben keinen Cent gesehen. Und der Unternehmer*innenlohn steht auch noch aus.