Das Aktionsbündnis für Tourismusvielfalt schlägt Alarm, falls die Unternehmen bei der Kurzarbeitsregelung nur 50 statt 100 Prozent der Sozialabgaben erstattet bekommen.
In einem Schreiben an Arbeitsminister Hubertus Heil verweisen Michael Buller (Verband Internet Reisevertrieb) und Petra Thomas (Forum anders reisen) für das Aktionsbündnis auf den aktuellen Referentenentwurf für die Anpassung der coronabedingten Kurzarbeitsregelung.
Darin würden zwar richtigerweise die nach wie vor unsicheren Perspektiven von Unternehmen insbesondere aus der Reise- und Tourismusbranche und die Notwendigkeit erwähnt, die Bezugsdauer zu verlängern, es fehle aber der Hinweis auf die "ebenso notwendige volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge". Die bisherige Übernahme von 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge endet zum 1. April 2022.
Doch gerade die Verknüpfung mit Weiterbildungsangeboten spiegele die unternehmerische Realität vor Ort in keiner Weise wider, denn die Anzahl der zugelassenen sinnvollen und zielführenden Weiterbildungsangebote sei so gering, dass die Wahrnehmung solcher Angebote nicht zum Kriterium der Übernahme der hälftigen Sozialabgaben gemacht werden darf, heißt es in dem Brief.
Dem Aktionsbündnis gehören unter anderem der ASR, der BDO, der VPR, der Verband der Schulfahrten-Veranstalter, der Bundesverband der deutschen Incoming-Agenturen, der VIR und das Forum anders reisen an.
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