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Nebenjobs werden nicht angerechnet

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Mehr Geld trotz Kurzarbeit: Wenn man einen Nebenjob im Handel, in der Landwirtschaft oder im Sicherheitsdienst annimmt, wird dieser Zuverdienst nicht angerechnet.
Mehr Geld trotz Kurzarbeit: Wenn man einen Nebenjob im Handel, in der Landwirtschaft oder im Sicherheitsdienst annimmt, wird dieser Zuverdienst nicht angerechnet.

Beschäftigte in Kurzarbeit haben es künftig leichter, mit einem Nebenjob ihr Einkommen zu verbessern. In der Corona-Krise werden systemrelevante Mini-Jobs nicht mehr angeerechnet.

Zum 1. April hat die Bundesregierung den Zuverdienst für Kurzarbeiter neu geregelt: Die Betroffenen, die mit weniger Gehalt auskommen müssen
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