Beschäftigte in Kurzarbeit haben es künftig leichter, mit einem Nebenjob ihr Einkommen zu verbessern. In der Corona-Krise werden systemrelevante Mini-Jobs nicht mehr angeerechnet.
Zum 1. April hat die Bundesregierung den Zuverdienst für Kurzarbeiter neu geregelt: Die Betroffenen, die mit weniger Gehalt auskommen müssen