Nachdem entgangene Provisionen und Margen weiter bei der Überbrückungshilfe angerechnet werden können, gibt es nun auch gute Nachricht bezüglich erhaltener KfW-Kredite.
Vor Weihnachten wurde in den FAQs der Überbrückungshilfe II Punkt 4.16 verändert. Demnach sollte künftig geprüft werden, ob d