+ Haftungsfrage

Reisebüros müssen Veranstalter-Bonität nicht prüfen

Privat
Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel sagt, dass die Reisebüros keine Fehler bei der Beratung und dem Verkauf von Thomas-Cook-Leistungen gemacht haben. Die Insolvenz sei für sie nicht vorhersehbar gewesen.
Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel sagt, dass die Reisebüros keine Fehler bei der Beratung und dem Verkauf von Thomas-Cook-Leistungen gemacht haben. Die Insolvenz sei für sie nicht vorhersehbar gewesen.

Nach der Insolvenz-Anmeldung von Thomas Cook PLC beklagen Kunden, dass Reisebüros ihnen hierzulande noch Thomas-Cook-Leistungen verkauft haben. Stehen sie in der Verantwortung, wenn der Urlaub nun nicht mehr wie geplant verbracht werden kann?

In Deutschland hat die Thomas Cook GmbH keine Insolvenz angemeldet. Dennoch bekommen auch deutsche Kunden des Konzerns die Auswirkungen der wirtschaft
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