+ EU-Verordnung

Vertrieb kann bei Bahn-Fahrgastrechten aufatmen

Deutsche Bahn AG
Wenn die Bahn zu spät kommt, dann können die Passagiere umfassende Fahrgastrechte geltend machen.
Wenn die Bahn zu spät kommt, dann können die Passagiere umfassende Fahrgastrechte geltend machen.

Lange Zeit sahen DRV und DTV untragbare Härten auf Reisebüros zukommen, die Bahnfahrkarten verkaufen. Grund hierfür war eine anstehende EU-Verordnung. Doch nun ist klar: Die Reisebüros haben nichts zu befürchten. Zumindest fast nichts.

Die Überarbeitung der Fahrgastrechte-Verordnung im Eisenbahnverkehr steht weiterhin auf der europäischen Agenda. Laut DRV und DTV hat sich d
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