Im aktuellen Jahr gibt es einige rechtliche Änderungen.
A Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung steigt am 1. Januar 2023 von 2,40 auf 2,60 Prozent.Ausbildungsvergütung: Die Mindestausbildungsvergütung ist seit dem 1. Januar 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben. Ausbildu