+ Überbrückungshilfe

Flugspezialisten sehen sich benachteiligt

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Nur-Flug-Spezialisten sehen sich benachteiligt, weil nur Provisionen und Veranstalter-Margen für ausgefallene Pauschalreisen bei der Überbrückungshilfe geltend gemacht werden können.
Nur-Flug-Spezialisten sehen sich benachteiligt, weil nur Provisionen und Veranstalter-Margen für ausgefallene Pauschalreisen bei der Überbrückungshilfe geltend gemacht werden können.

Die Überbrückungshilfe der Bundesregierung zielt auf Pauschalreisen ab. Das benachteiligt Reisebüros, die stark vom Bausteingeschäft und vom Flugverkauf leben. Ein Reisebüro hat sich ans Bundeswirtschaftsministerium gewandt.

Für den Antrag auf Überbrückungshilfe können auch ausgebliebene Provisionen von Reisebüros oder Margen von Veranstaltern gelt
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