In den vergangenen Jahren haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von zu Hause gearbeitet. 2020 wurde deshalb eine befristete Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese wird nun ausgeweitet.
Die Homeoffice-Pauschale wird ab 2023 entfristet und erhöht. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Pro Tag können Steuerpflichtige dann sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, bis zu einem maximalen Betrag von 1260 Euro. Das entspricht 210 Homeoffice-Tagen.
Wer darf die Pauschale geltend machen?
Die Pauschale gilt unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorhanden ist oder nicht. Absetzen dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sie auch, wenn sie einen Arbeitsplatz im Büro haben und trotzdem im Homeoffice arbeiten.
Wer mehreren Tätigkeiten nachgeht, kann trotzdem nur den Höchstbetrag von 1260 Euro ansetzen. Die Homeoffice-Pauschale kann nicht tätigkeitsbezogen vervielfältigt werden.
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