Anhörung

Sachverständige uneins über Airline-Insolvenzschutz

Germania
Die Pleite der Germania hat die Diskussion um eine Insolvenzabsicherung für Airlines neu entfacht.
Die Pleite der Germania hat die Diskussion um eine Insolvenzabsicherung für Airlines neu entfacht.

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat heute Nachmittag zur Anhörung über einen besseren Schutz von Flugreisenden bei Airline-Pleiten geladen. Acht Sachverständige kommen zu Wort. Ihre Positionen sind durchaus unterschiedlich.

Um 17 Uhr beginnt die öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Die Sitzung dürfte durchaus etwas länger dauern, schließlich wollen die Abgeordneten über den Schutz von Flugreisenden diskutieren. Dabei geht es aber nicht nur um die Anträge der Parteien AfD, Die Linke und der Grünen, die sich allesamt für eine Stärkung der Passagierrechte einsetzen und sich insbesondere für die Ausweitung der bei Pauschalreisen üblichen Sicherungsscheine auch auf Flugreisen stark machen.

Der Ausschuss hat auch acht Sachverständige eingeladen, um sich eine möglichst fundierte Meinung bilden zu können. Unter den Experten befinden sich unter anderem Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), des Verbraucherzentralen Bundesverbandes (VZBV), des Verbandes Deutsches Reisemanagement (VDR) sowie des Verbandes unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR).

Allein schon diese Zusammensetzung zeigt, dass die Positionen der Sachverständigen durchaus unterschiedlich sind. So macht sich der VUSR für die Einführung einer obligatorischen Insolvenzschutz-Absicherung durch die Airlines analog der Absicherung von Pauschlreisen stark. Für dieses Anliegen hat der Verband in der Vergangenheit sogar schon eine Petition gestartet – wenn auch mit überschaubarer Resonanz.

In das gleiche Horn stoßen die Verbraucherschützer. "Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht länger auf Schäden sitzen bleiben, die ihnen durch Airline-Insolvenzen entstehen", heißt es in der Stellungnahme des VZBV. Der Handlungbedarf sei angesichts der diversen Airline-Pleiten "mehr als drängend". Der Verband empfiehlt daher wie der VUSR eine Versicherunglösung, wie es sie bereits bei Pauschlreisen gibt. Auch macht sich der VZBV für die Bezahlung des Flugpreises in zwei Schritten stark: Anzahlung bei Buchung und Restzahlung kurz vor Reiseantritt. Warum könne den Luftfahrtunternehmen nicht das Gleiche zugemutet werden wie den Veranstaltern, fragt den Verbraucherchutz-Bundesverband.

In eine ähnliche Richtung zielen auch die Forderungen des Geschäftsreiseverbandes VDR. Die Interessenvertretung hiesiger Travel Manager und deren Unternehmen fordert unter anderem eine "schnelle, automatisierte und unbürokratische Entschädigung und Rückerstattung bei Flugverspätungen und Flugausfällen". Außerdem begrüßt der VDR "jede sinnvolle Initiative, Kundengelder gegen Verlust durch Insolvenz abzusichern". Mögliche Varianten aus Sicht der Verbandes sind hier Bürgschaften, Fonds oder aber auch Versicherungen. Als Alternative zu einer Insolvenzabsicherung bringt der VDR zudem die Möglichkeit  ins Spiel, den Flugpreis erst zum Zeitpunkt des Check-in zu bezahlen und nicht schon zum Zeitpunkt der Buchung. "Mit dem bisherigen Vorgehen gewähren Flugreisende den Airlines bis zum Zeitpunkt der Beförderung einen Kredit, obwohl die Beförderungsleistung noch nicht erbracht und auch nicht garantiert werden kann", bemängelt der VDR.

Überraschenderweise wenig von solchen Forderungen hält der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Vorschläge nach einer noch weitgehenderen Insolvenzabsicherung, als dies heute bereits der Fall ist, gingen für Kunden und für Unternehmen in die völlig falsche Richtung, teilt der Verband auf Anfrage mit. Zum einen sieht der BDL keinen besonderen Handlungsbedarf und sieht in einer möglichen gesetzlichen Insolvenzabsichrung für Airlines eine "Form der Überregulierung". In der Airline-Branche gebe es im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen vergleichsweise wenig Firmenpleiten, so der BDL, daher seine keine zusätzlichen Regelungen erforderlich. Die bestehende (Kontroll-)Praxis hätte sich bewährt. Bei Pauschalreisen greife die Insolvenzabsicherung der Veranstalter und bei Einzelbuchungen ginge es darum, den Passagieren einen alternativen Rücktransport zu ermöglichen. Eben das könnten andere Airlines, die in die Bresche springen würden, gewährleisten.

Unterstützung, jedenfalls teilweise, erhält der BDL von Martin Schmidt-Kessel. Der Direktor der Forschungsstelle für Verbraucherrecht an der Uni Bayreuth hält ebenfalls nichts von der Einführung eines Insolvenzschutzes oder der Einführung eines Sicherungsscheins für Airlines. "Es besteht kein Anlass, Verbraucher generell von den Inolvenzrisiken bei Vorleistungen zu befreien", so der Sachverständige in seiner Stellungnahme. Er bringt statt dessen eine verstäkte Kontrolle der Solvenz von Airlines ins Spiel – zumindest auf gesamteuropäischer Ebene.




6 Kommentare Kommentieren

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6.
Jan Bandke
Erstellt 15. März 2019 16:00 | Permanent-Link

Den zusätzlichen Insolvenzschutz sehe ich als unnötig an. Auch eine Zahlung in 2 Schritten wird eher zu mehr Bürokratie und Unannehmlichkeiten führen welche auf Fluggesellschaften und Reisende zukommen wird:

z.B. angenommen folgender Fall:
1) Anzahlung wird von Kreditkarte/Konto normal abgebucht
2) Abbuchung bei Check-In geht nicht mehr durch, weil Limit der Kreditkarte/Konto erschöpft, oder Karte gesperrt.
Was passiert dann? Bleibt der Passagier am Boden?

Als Reisender muss mir bewusst sein, wo ich meine Reise buche und dass dies mit gewissen Risiken, wie u.a. der Insolvenz des Leistungserbringers verbunden ist. In anderen Branchen kann dies genauso passieren.
Warum man nun generell alles aufs genauste Regulieren will bleibt mir ein Rätsel. Ein gewisser unternehmerischer Spielraum muss immer erhalten bleiben.

Was mit der zusätzlichen Regulierung jedoch sicher ist: die Preise werden unnötig steigen, da zusätzliche Versicherungen und Personal bezahlt werden müssen.

5.
Marija Linnhoff
Erstellt 14. März 2019 15:28 | Permanent-Link

Hallo Herr Jürs,
Danke für den Hinweis. Ich hatte das überlesen und entschuldige mich natürlich das ich versehentlich angenommen hatte sie seien vor Ort gewesen.

4.
Martin Jürs
Erstellt 14. März 2019 14:22 | Permanent-Link

Sehr geehrte Frau Linnhoff, ich war selbst nicht bei der Anhörung in Berlin dabei, sondern habe – wie geschrieben – im Vorfeld des Termins aus den vorliegenden Stellungnahmen der Sachverständigen und Verbände zitiert.
MfG
Martin Jürs (Redaktion)

3.
Michael Röntzsch
Erstellt 14. März 2019 14:04 | Permanent-Link

Ich gehe nach wie vor davon aus, das sich einige Fluggesellschaften nur durch den Cashflow über Wasser halten. Hier ist eventuell ein, wenn auch harter Schnitt, aus meiner Sicht unumgänglich.
Muss ich denn immer alle Strecken bedienen? Muss ich Preise anbieten die unter Taxiniveau sind?
Sinnvolle Streckenführung, sinnvolle Preise und das zusammen mit einer tragbaren Zahlungsmodalität (20% Anzahlung, Rest vor Abflug z.B. 30 Tage) und alles sieht wieder freundlicher aus. Und wenn wir dann alle wieder zu einer vernünftigen Planungssicherheit zurück kommen, dann werden sich auch die Insolvenzen nach unten reduzieren. Und Last but not least.... sollte man endlich einmal anfangen die Verantwortlichen in die Pflicht zu nehmen und nicht beim scheitern noch großzügig abfinden.

2.
Wolfgang Hoffmann
Erstellt 14. März 2019 09:36 | Permanent-Link

...ja, da kann man dem Marketing von Thomas Bösl mal Respekt zollen, zumal Q+ jetzt in aller Munde ist. ;-)
Allerdings ist dieses "Klein"-Versicherungspaket auch dazu gedacht, Kunden ins Reisebüro zurück zu bringen und, was nicht unwichtig ist, Dienstleistungen, die mittlerweile von den Kunden als kostenlose Selbstverständlich angesehen werden, gegebenenfalls als Dienstleistung zu berechnen.
Dass Versicherungen nur funktionieren können, wenn alle mitmachen, das liegt in der Natur der Dinge. Jedenfalls gibt es also Ideen, die auf dem Markt sind, wenn der Gesetzgeber immer noch glaubt, dass es ausreicht, mindestens eine Airline zu sein, um nicht pleite gehen zu können.
Bei einer gesetzlichen Regelung, die ich schon alleine deswegen favorisiere, weil das Risiko tatsächlich auch unseren Handelsherren - also den Veranstaltern - aufgebrummt wird, sollte natürlich auch daran gedacht werden, dass eine Deckelung der verfügbaren Versicherungsleistung im Schadensfall immer noch ein unkalkulierbares Risiko für Geschädigte bedeutet. Deswegen denke ich, dass der VUSR mit einer anderen Vergütungsregel für Flugtickets den Nerv getroffen hat.
Airlines, die lediglich solvent sind, wenn sie mit Kundengeldern arbeiten können, die haben sich längst der Kontrolle unserer Regierung entzogen.

1.
Marija Linnhoff
Erstellt 14. März 2019 01:31 | Permanent-Link

Ich war offensichtlich bei einer anderen Anhörung, sehr verehrter Herr Jürs.

1. Prof. Vogel hat u.a. auch für eine Fonds-Lösung oder 20% Anzahlung und Restzahlung kurz vor Flugantritt plädiert. Aber auch eine Kombination aus beidem wäre denkbar. Da war er sich mit dem VZBV und dem VDR durchaus einig.

2. Herr von Randow war ja wohl der absolute Hit - unglaublich sein Vorschlag mit den Kreditkarten und dem Vorschlag mit Q+ - Das ihm die Nennung auch noch rausrutscht, war (meiner Meinung nach) peinlich.
Das Marketing von Herrn Bösl war sicherlich gut gemeint (er hat offensichtlich alle Experten und auch Teile der Abgeordneten im Vorfeld angeschrieben und Werbung für Q+ gemacht) aber sinn- und zwecklos - es sei denn es findet sich eine deutsche Versicherung, die das Insolvenzrisiko abdeckt.

3. Ausser dem BDL fand ich die Experten durchaus "auf einer Linie" (mit kleinen Abweichungen)

4. Seit 17 (!) Jahren diskutiert man die Absicherung der Kundengelder bei Airlines und jetzt wird es Zeit das etwas kommt. Und der BDL plädiert u.a. für Q+ sorry - aber ich hab gedacht ich höre nicht richtig ! Ganz peinlich !

Natürlich war Herr von Randow, BDL anfangs sehr souverän und sicher in seinen Statements, aber angesichts der sachlichen und argumentativ guten Vorträge der anderen Sachverstäbdigen wurde er doch sehr nervös, denn er hat zu oft wiederholt (und auf "die Tränendrüse" gedrückt) mit wem z.B. die LH im Wettbewerb steht.

LH & Co. hoffen das nichts kommt und alles so bleibt wie es ist, wenn man sich da mal nicht täuscht !



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