Oldtimer-Flugzeuge

Ju-Air darf vorläufig nicht mehr kommerziell fliegen

Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt hat der Fluggesellschaft die entsprechende Genehmigung entzogen. Grund seien Sicherheitsbedenken.

Nach dem Absturz einer Ju-Air-Maschine im Sommer 2018 sei die Behörde zu dem Schluss gekommen, dass ein kommerzieller Weiterbetrieb mit historischen Flugzeugen die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfülle. Die Ju-Air könne aber unter technischen und betrieblichen Auflagen weiterhin für ihre Vereinsmitglieder im privaten Rahmen Passagierflüge anbieten, hieß es. In diesem Fall müssten die Fluggäste seit mindestens 30 Tagen Vereinsmitglieder und über die höheren Risiken aufgeklärt sein.

Ju-Air will die betreffenden drei Junkers-52 restaurieren und damit den Flugbetrieb langfristig wieder ermöglichen. Dazu werden die heute 70 und 80 Jahre alten Flugzeuge komplett demontiert und grundüberholt.

Ju-Air schreibt außerdem in einer Pressemitteilung: "Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat der Ju-Air in einem Schreiben mitgeteilt, dass es den Betrieb der JU-52 auf eine neue, rechtliche Grundlage stellen will. Da die Hersteller von Flugzeug und Motoren nicht mehr existieren, verlangt das BAZL unter anderem die Schaffung einer Organisation aus mehreren Fachstellen, welche den künftigen Unterhalt der Flugzeuge regeln und überwachen kann." Das Unternehmen zeigt sich bereit, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.

Bei der Untersuchung des Wracks der abgestürzten Maschine waren Risse und Rost am Hauptholm, dem tragenden Element des Flugzeugflügels, gefunden worden. Diese Schäden gelten aber nicht als Ursache des Unglücks, bei dem am 4. August vergangenen Jahres 17 Passagiere und drei Besatzungsmitglieder ums Leben gekommen waren.




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