+ Nicht nur für Risikogebiete

Testpflicht für Fluggäste soll zu Freitag gelten

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Vor dem Rückflug nach Deutschland, muss vom 26. März bis zum 12. Mai stets ein Covid-19 erfolgen. Nur wer "negativ" ist, darf befördert werden.
Vor dem Rückflug nach Deutschland, muss vom 26. März bis zum 12. Mai stets ein Covid-19 erfolgen. Nur wer "negativ" ist, darf befördert werden.

Die geplante umfassende Testpflicht für Reiserückkehrer auf dem Luftweg soll nach einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums bereits an diesem Freitag in Kraft treten.

"Sie soll unabhängig davon gelten, ob die Beförderung aus einem Risikogebiet stattfindet", heißt es im Begleitschreiben des Ministeriu
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