Künftig dürfen nur noch solche Kundinnen und Kunden die Bahnhofs-Lounges betreten, die neben dem erforderlichen Status-Level auch ein aktuelles Fernverkehrsticket vorlegen können. Auch die Begleitperson muss im Besitz eines solchen sein.
Die neue Regel gilt vom 1. März 2023 an, wie die Deutsche Bahn in ihrer Bahn-Bonus-App mitteilt. Von diesem Tag an reicht es nicht mehr, über den für den Lounge-Zugang nötigen Silber-, Gold- oder Platin-Status zu verfügen.
Zusätzlich ist dann ein für diesen Tag gültiger Fahrschein des Fernverkehrs erforderlich. Zwar dürfen Status-Inhaber auch vom März an weiterhin eine zweite Person in die Lounge mitnehmen, die diesen Status nicht nachweisen kann. Diese muss aber in jedem Fall auch ein Fernverkehrsticket besitzen.
Bisher war es allen Bahn-Kunden, die über den Status Silber, Gold oder Platin verfügen, auch ohne Fahrschein erlaubt, die Lounge zu betreten, sich dort zu entspannen, in Ruhe zu arbeiten oder einfach ein Getränk zu genießen. Viele nutzen dies beispielsweise auf dem Weg aus dem Feierabend nach Hause, wenn Anschlusszüge des Regionalverkehrs Verspätung haben.
In diesem Fall genügt es, den QR-Code auf der inzwischen verpflichtenden Bahn-Bonus-App an der Lounge-Rezeption zu scannen. Fahrgäste mit Silberstatus, die mindestens 1500 Euro im Jahr für Bahnfahrkarten ausgeben, dürfen acht Mal jährlich in die Lounge. Gold-Inhaber (2500 Euro) haben unbegrenzten Zugang, und wer Platin erreicht (6000 Euro Bahnausgaben im Jahr), darf sogar unbegrenzt den Premium-Bereich der Lounges betreten.
Das (Luxus-)Problem: Immer mehr Bahn-Passagiere erreichen diese Ausgabengrenzen. Damit wird es in den Lounges, die zuletzt modern und bequem umgebaut wurden, zunehmend enger. Bereits vor wenigen Monaten hatte die Bahn die Zugangshürden heraufgesetzt. So war der unbegrenzte Lounge-Zutritt bis zum vergangenen Jahr noch für alle Bahnfahrer möglich, die sich ihre Fahrkarten mindestens 2000 Euro pro Jahr kosten ließen. Diese Hürde liegt nun wie erwähnt bei 2500 Euro.
Eine erneute Heraufsetzung dieses Limits wollte die Bahn offenbar vermeiden und griff daher nun zu der neuen Regelung, um Überfüllungen ihrer Lounges zu vermeiden. Gerade zu Zeiten des Berufsverkehrs wird es in den exklusiven Bereichen oft sehr eng, und es ist mitunter schwierig, einen Sitzplatz zu finden.
Allerdings führte die Bahn im vergangenen Jahr zugleich Verbesserungen für ihre Status-Kunden ein. Neben dem Lounge-Zutritt haben sie seither auch Anspruch auf eine bestimmte Zahl an kostenfreien Getränken an Bord der Züge – das gab es zuvor nicht.
Einzig für Inhaberinnen und Inhaber einer
Bahncard 100 ändert sich nichts. Die Karte gilt immer auch als Fahrschein für den Fernverkehr. Insgesamt an 15 Bahnhöfen in Deutschland bietet die DB ihre Lounges an.
Mehr dazu
Sie müssen sich einloggen oder registrieren, um kommentieren zu können.