Neue Handgepäck-Regeln

Verbraucherschützer mahnen Ryanair ab

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Für Handgepäckkoffer, die mit in die Kabine sollen, müssen Passagiere bei Ryanair nun eine Gebühr bezahlen.
Für Handgepäckkoffer, die mit in die Kabine sollen, müssen Passagiere bei Ryanair nun eine Gebühr bezahlen.

Verbraucherschützer in Deutschland mahnen Ryanair wegen der neuen Handgepäck-Bestimmungen ab. Die Regelungen seien „völlig intransparent“ und erhöhen den Flugpreis, heißt es.

Die zum November eingeführten neuen Handgepäck-Regeln des Billigfliegers Ryanair stoßen bei deutschen Verbraucherschützern auf Widerstand. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hat nach eigenen Angaben die Fluggesellschaft wegen unzureichender Preisangabe und Irreführung abgemahnt. „Die neue Regelung ist völlig intransparent und überraschend. Die Einschränkung beim Handgepäck führt zu einer indirekten Erhöhung des Flugpreises“, begründet VZBV-Rechtsexpertin Kerstin Hoppe den Schritt.

Die neue, europaweit eingeführte Regel der Airline sieht vor, dass Passagiere im Standardtarif nur noch ein kleines Handgepäckstück kostenlos mit in die Kabine nehmen dürfen. Erlaubt ist lediglich noch ein kleines Handgepäckstück mit den Höchstmaßen von 40 x 20 x 25 Zentimeter. An anderer Stelle des Buchungsprozesses ist von einer kleinen Tasche die Rede, „die unter den Sitz vor ihnen passt“. Ein typischer Kabinenrollkoffer darf bei Ryanair nur noch nach Zahlung einer „Priority Boarding“-Gebühr von 6 Euro mit in die Kabine genommen werden. Eine weltweit einheitliche Regel zur Größe des Handgepäcks bei Flugreisen gibt es nicht.

In Italien hatte die dortige Wettbewerbsbehörde das Preismodell gestoppt, weil es die wahren Kosten einer Flugreise verschleiere. Weil Ryanair das Preismodell trotzdem weiter durchsetzte, leitete die Behörde Anfang November ein Verfahren gegen Ryanair ein, an dessen Ende hohe Geldstrafen stehen könnten.

Mit der Abmahnung fordert die VZBV Ryanair auf, die Preise zu Beginn des Buchungsprozesses klar darzustellen. Sollte das Unternehmen die verlangte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, kann der VZBV Zivilklage einreichen. (dpa)

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