Gibt es Sicherheitsmängel an deutschen Flughäfen? Ein EU-Test legt das nahe: Prüfer sollen am Köln Bonn Airport gefährliche Gegenstände durch die Sicherheitsschleuse gebracht haben.
EU-Kontrolleure haben einem Bericht des WDR-Magazins „Westpol“ zufolge erneut Sicherheitslücken an einem großen deutschen Flughafen aufgedeckt. Am Köln Bonn Airport brachten sie bei einer Reihe von Tests Anfang Februar in mehreren Fällen Waffen oder Zubehörteile für eine mögliche Bombe unentdeckt durch die Sicherheitsschleuse.
Bei verdeckten Tests, in dem die Kontrolleure als normale Reisende auftraten, sei das in sechs von zwölf Versuchen gelungen. Bei offenen Tests mit vorherigem Hinweis an das Sicherheitspersonal fielen die verbotenen Gegenstände sogar nur in drei von zwölf Versuchen auf, heißt es in dem Bericht.
Der Flughafen-Verband ADV, der den Köln Bonn Airport zu seinen Mitgliedern zählt, begrüßte die Überprüfungen. „Diese gehören zu einer funktionierenden Sicherheitsarchitektur“, teilte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel mit. „Sofern hier Handlungsbedarf besteht, müssen die privaten Sicherheitsdienstleister die aufgezeigten Mängel umgehend abstellen.“
Bei den Flughafen-Kontrollen hat die Bundespolizei die Aufsicht. Die Arbeit an den Sicherheitsschleusen übernehmen aber vielerorts private Sicherheitsunternehmen. Dem WDR zufolge stehen den 600 Bundespolizisten bundesweit rund 9000 Mitarbeiter privater Firmen gegenüber.
Ein Sprecher der Bundespolizei sagte, es gebe europaweit für die Kontrollen einen vorgegebenen Standard. Daran werde es trotz der Ergebnisse wohl kaum Änderungen geben.
Ende Mai 2015 hatte die EU-Kommission Deutschland bereits wegen möglicher Mängel bei den Sicherheitskontrollen an Flughäfen verklagt. Ende 2014 hatten Prüfer Sicherheitsrisiken an deutschen Flughäfen aufgedeckt – unter anderem in Düsseldorf und Frankfurt. Laut Medienberichten gelang es den Prüfern bei jedem zweiten Versuch, Waffen oder gefährliche Gegenstände durch die Passagierkontrolle zu schmuggeln. Als Hauptgrund wurde die schlechte Schulung des Personals der beauftragten Unternehmen genannt. (dpa)
Sie müssen sich einloggen oder registrieren, um kommentieren zu können.