Das Bundesverwaltungsgericht hat die Position der Deutschen Flugsicherung (DSF) gegenüber den Betreibern von Windkraftanlagen gestärkt. Diese befürchtet eine Störung durch die Windräder.
Das Gericht wies am Donnerstag die Klage eines Unternehmens ab, das in der Region Hannover vier Windkraftanlagen errichten und betreiben wollte. Das bestätigte am Freitag ein Sprecher des Gerichts (Aktenzeichen 4 C 1.15). Die Region Hannover hatte die Erteilung abgelehnt. Dabei berief sie sich auf das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Dies erklärte, dass von den Anlagen eine Störung der rund eineinhalb Kilometer entfernten Flugsicherungseinrichtungen der DSF ausgehen könnte. Als das Unternehmen deshalb den geforderten sogenannten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nicht bekam, zog es vor Gericht.
Während es beim Verwaltungsgericht in Hannover erfolgreich war, wies das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Forderung zurück. In ihrer Revision beim Bundesverwaltungsgericht machte die Firma geltend, das Oberverwaltungsgericht habe den Begriff der Störung falsch ausgelegt. Damit habe es zugleich dem BAF zu Unrecht einen Beurteilungsspielraum eingeräumt. Dieser Auffassung schlossen sich die Bundesverwaltungsrichter jedoch nicht an und wiesen die Revision ab. (dpa)
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