+ Geld zurück bei Verspätung

Stiftung Warentest bewertet Zugentschädiger

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Wenn der Zug mehr als eine Stunde verspätet ist, stehen den Passagieren Erstattungsansprüche zu.
Wenn der Zug mehr als eine Stunde verspätet ist, stehen den Passagieren Erstattungsansprüche zu.

Welche Rolle Fluggastentschädiger mittlerweile in der Touristik spielen, lässt sich in der aktuellen fvw-Titelgeschichte nachlesen. Die Stiftung Warentest hat sich nun aber zwei Portale angesehen, die Zuggästen bei der Durchsetzung ihrer Fahrgastrechte helfen. Dabei kam heraus: Es gibt bereits zwei verschiedene Geschäftsmodelle.

25 Prozent des Ticketpreises: Das steht Bahnkunden zu, deren Zug sich um eine Stunde verspätet. Von zwei Stunden an sind es sogar 50 Prozent. Und zwar
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