Bei großer Verspätung kann eine nationale Behörde die Airline verpflichten, den Passagieren eine Entschädigung zu zahlen.
Bei großer Verspätung kann eine nationale Behörde die Airline verpflichten, den Passagieren eine Entschädigung zu zahlen. Ein eigener Gerichtsbeschluss sei dafür nicht nötig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun in Luxemburg