Reisende haben nicht allein für die Umleitung eines Fluges auf einen nahegelegenen Zielflughafen einen Anspruch auf Entschädigung. Das hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die EU-Fluggastrechte greifen nicht zwingend.
Die Fluggesellschaft müsse aber von sich aus die Kostenübernahme für die Beförderung zum ursprünglich gebuchten Flughafen anb