+ EuGH-Urteil

Airline muss bei Krawall keine Entschädigung zahlen

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Wenn sich ein Flug wegen randalierender Pasagiere an Bord verzögert, müssen Airlines anderen Fluggästen nicht unbedingt Entschädigung wegen Verspätung zahlen.
Wenn sich ein Flug wegen randalierender Pasagiere an Bord verzögert, müssen Airlines anderen Fluggästen nicht unbedingt Entschädigung wegen Verspätung zahlen.

Bei Verspätungen oder Annullierungen von Nachfolgeflügen wegen eines randalierenden Passagiers können Airlines von der Entschädigungspflicht befreit sein. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden.

Hintergrund ist ein Fall, bei dem ein Passagier wegen großer Verspätung Entschädigung von der portugiesischen Airline TAP gefordert ha
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