+ EuGH-Gutachten

Pilotenstreik muss kein Grund für Entschädigung sein

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Flugstreichung wegen Streik? Das zieht nicht immer einen Anspruch auf Entschädigung nach sich, so ein aktuelles Gutachten des EuGH.
Flugstreichung wegen Streik? Das zieht nicht immer einen Anspruch auf Entschädigung nach sich, so ein aktuelles Gutachten des EuGH.

Wenn ein Flug wegen eines Streiks gestrichen wird oder deutlich zu spät ist, hat der Kunde unter Umständen keinen Anspruch auf Entschädigung. Eine Fluggesellschaft könne unter Umständen von einer Entschädigungspflicht befreit sein, so ein EuGH-Gutachten.

Die Entschädigungspflicht entfalle, wenn die Aitline "alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen habe, um die Annullierung oder große Versp&
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