Auch die elektronische Passkontrolle sollten sich Reisende nach Auffassung des Bundesgerichtshof nicht verlassen.
Wer sich vergeblich auf eine elektronische Passkontrolle am Flughafen verlässt und seinen Flieger verpasst, kann nicht auf Schadenersatz hoffen.
Wer sich vergeblich auf eine elektronische Passkontrolle am Flughafen verlässt und seinen Flieger verpasst, kann nicht auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision eines Klägers (Aktenzeichen III ZR 204/21) zurück. Er