Der Bund schaltet sich in das Verfahren für mögliche Staatshilfen an Air Berlin ein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Bürgerschaft auch gewährt wird.
Der Bund schaltet sich in das Verfahren für mögliche Staatshilfen an Air Berlin ein. Eine bei den Regierungen von Nordrhein-Westfalen und Berlin gestellte Voranfrage für einen Bürgschaftsantrag wird gemeinsam mit den Ländern geprüft, wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin sagte. Die Prüfung bedeute keine Vorwegnahme, ob eine Bürgschaft gewährt werde. Unabdingbare Grundvoraussetzung der Entscheidung sei ein „tragfähiges Zukunftskonzept“.
Die Airline fliegt seit Jahren Verluste ein, ist mit mehr als einer Milliarde Euro verschuldet und hält sich seit langem mit Finanzspritzen der arabischen Etihad Group in der Luft. Air Berlin sucht mittlerweile Hilfe bei der Politik und stellte eine Anfrage auf Prüfung eines Bürgschaftsantrags. Eine solche Anfrage ist der übliche Weg für den Fall, dass Unternehmen in einem zweiten Schritt dann auch tatsächlich einen Bürgschaftsantrag stellen.
Air Berlin müsse nun alle nötigen Unterlagen einreichen, sagte die Ministeriumssprecherin. Der Bund kann bei Beteiligung eines ostdeutschen Landes und Bürgschaften von mehr als zehn Millionen Euro eine zusätzliche Absicherung übernehmen, wie die Ministeriumssprecherin erläuterte.
Bei der möglichen Staatsbürgschaft blieb zunächst unklar, um welche Summe es sich handelt und für welche Gläubiger der Staat einstehen soll. Gegen eine staatliche Bürgschaft hatte der FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner im Gespräch mit der „Bild“ bereits Vorbehalte geäußert. Auch der Wettbewerbsexperte Justus Haucap lehnt Bürgschaften ab. „Das würde nur eine falsche Geschäftspolitik und schlechtes Management belohnen“, sagte der Düsseldorfer Uni-Professor der „Rheinischen Post“. (dpa)
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