Ausnahmen von der Maskenpflicht soll es nur noch mit medizinischem Attest auf einem speziellen Formblatt und negativem Corona-Test geben, teilt der Konzern mit.
Die Airlines der Lufthansa Group setzen die Hürde für Ausnahmen von der Maskenpflicht höher: Ab 1. September muss man demnach ein Attest auf einem speziellen Formblatt vorweisen, wenn man aus medizinischen Gründen während des Fluges keine Maske tragen kann.
Bisher reichte ein ärztliches Attest aus – ohne dass man dafür einen Vordruck benötigte. Jetzt müssen Fluggäste das Dok