+ Aktuelles Gerichtsurteil

Ryanair muss Eincheckgebühr bereits vor Buchung nennen

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Transparente Kommunikation gefordert: Ryanair muss auch optionale Standardleistungen bereits bei Buchung deutlich ausweisen.
Transparente Kommunikation gefordert: Ryanair muss auch optionale Standardleistungen bereits bei Buchung deutlich ausweisen.

Ryanair muss laut einem Urteil bereits im Buchungsprozess darauf hinweisen, dass im Fall eines kurzfristigen Eincheckens am Schalter 55 Euro Gebühren anfallen. Das hat die deutsche Wettbewerbszentrale in einem Prozess am Landgericht Frankfurt durchgesetzt.

In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Aktenzeichen 3-06 O 7/20) stellte das Gericht fest, dass die bisherigen Verweise der Fluggesellschaft a
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