Erfolg vor Gericht für Lufthansa: Es gebe kein "beliebiges kostenfreies Umbuchungsrecht außerhalb jeglichen Zusammenhangs mit der geplanten Reise", urteilte das Oberlandesgericht Köln.
Eine Airline darf für die Umbuchung von coronabedingt annullierten Flügen einen Aufpreis verlangen. Dies gilt für den Fall, dass di