+ Absturz 2015

Gericht weist die Klage gegen Germanwings ab

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Im Prozess um höhere Schmerzsgelder für Angehörige der Opfer des Germanwings-Absturzes 2015 hat das Landgericht Essen nun entschieden.
Im Prozess um höhere Schmerzsgelder für Angehörige der Opfer des Germanwings-Absturzes 2015 hat das Landgericht Essen nun entschieden.

Die Lufthansa muss den Hinterbliebenen der Opfer des Germanwings-Absturzes vom März 2015 kein zusätzliches Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Essen entschieden.

Geklagt hatten acht Angehörige der insgesamt 150 Opfer. Sie waren gegen die Lufthansa und die Lufthansa-Flugschule in den USA vor Gericht gezogen
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