Im Prozess um höhere Schmerzsgelder für Angehörige der Opfer des Germanwings-Absturzes 2015 hat das Landgericht Essen nun entschieden.
Die Lufthansa muss den Hinterbliebenen der Opfer des Germanwings-Absturzes vom März 2015 kein zusätzliches Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Essen entschieden.
Geklagt hatten acht Angehörige der insgesamt 150 Opfer. Sie waren gegen die Lufthansa und die Lufthansa-Flugschule in den USA vor Gericht gezogen