Unbelegte Brötchen mit Heißgetränken sind in steuerlicher Hinsicht keine Mahlzeit. Somit ist der Pauschbetrag für den Verpflegungsmehraufwand nicht zu kürzen. Das entschied nun das Finanzgericht Münster.
Auf ein entsprechendes Urteil hat nun die Hamburger Albertakademie verwiesen (Aktenzeichen 11 K 4108/14). Diesem zufolge dürfen trockene Brötchen – au