Nach dem Gesetz liegt nun die Verordnung zum Reisesicherungsfonds vor. Eine der wichtigsten Änderungen: Die Geschäftsführung des Fonds darf nicht gleichzeitig für Reiseanbieter oder Interessenvertreter der Branche tätig sein.
Die Kritik der Verbraucherschützer fiel überaus deutlich aus, als das Bundesjustizministerium (BMJV) Ende Mai den Entwurf einer Verordnung f