+ Verordnung zum Reisesicherungsfonds

Neues Dach für den Pauschalreiseschutz

FVW Medien
So sieht laut Ausführungsverordnung die Geschäftsorganisation des Reisesicherungsfonds aus. Im Beirat sind nun auch Reisebüros als Vermittler verbundener Reiseleistungen mit einem Mitglied berücksichtigt.
So sieht laut Ausführungsverordnung die Geschäftsorganisation des Reisesicherungsfonds aus. Im Beirat sind nun auch Reisebüros als Vermittler verbundener Reiseleistungen mit einem Mitglied berücksichtigt.

Nach dem Gesetz liegt nun die Verordnung zum Reisesicherungsfonds vor. Eine der wichtigsten Änderungen: Die Geschäftsführung des Fonds darf nicht gleichzeitig für Reiseanbieter oder Interessenvertreter der Branche tätig sein.

Die Kritik der Verbraucherschützer fiel überaus deutlich aus, als das Bundesjustizministerium (BMJV) Ende Mai den Entwurf einer Verordnung f
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