Laut Europäischem Gerichtshof müssen Reiseveranstalter nun auch für Missstände haften, die bislang als "allgemeines Lebensrisiko" galten. Wie weit geht das künftig? Und was können Veranstalter nun tun, um sich besser abzusichern? Ein Interview mit Professor Hans-Josef Vogel, Rechtsanwalt bei Advant Beiten.