Auch der BTW geht davon aus, dass die Bundesagentur für Arbeit die Sozialabgaben von Unternehmen in Kurzarbeit über den 30. Juni hinaus voll übernimmt.
Der Bundesverband der deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßt Signale aus dem Bundesarbeitsministerium, wonach Firmen in Kurzarbeit weiterhin keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Der Bundesverband der deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßt Signale aus dem Bundesarbeitsministerium, wonach Firmen in Kurzarbeit weiterhin keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Bislang sieht die Kurzarbeitsregelung in der Corona-Pand