+ Übernahme von Sozialabgaben

Aktuelle Kurzarbeitsregelung bleibt wohl bestehen

Imago Images / Jens Schicke
Auch der BTW geht davon aus, dass die Bundesagentur für Arbeit die Sozialabgaben von Unternehmen in Kurzarbeit über den 30. Juni hinaus voll übernimmt.
Auch der BTW geht davon aus, dass die Bundesagentur für Arbeit die Sozialabgaben von Unternehmen in Kurzarbeit über den 30. Juni hinaus voll übernimmt.

Der Bundesverband der deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßt Signale aus dem Bundesarbeitsministerium, wonach Firmen in Kurzarbeit weiterhin keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Bislang sieht die Kurzarbeitsregelung in der Corona-Pandemie vor, dass den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeträge komplett erstattet werden.
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