Der Bundesverband der deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßt Signale aus dem Bundesarbeitsministerium, wonach Firmen in Kurzarbeit weiterhin keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Bislang sieht die Kurzarbeitsregelung in der Corona-Pandemie vor, dass den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeträge komplett erstattet werden.