Trotz des Insolvenz-Streits

Niki bereitet sich auf Flugbetrieb vor

NIKI
Das typische Farbkleid von Niki könnte bald wieder an den Flughäfen sichtbar werden.
Das typische Farbkleid von Niki könnte bald wieder an den Flughäfen sichtbar werden.

Noch wird vor Gericht über den Ort des Insolvenz-Verfahrens für die österreichische Airline Niki gestritten. Trotzdem werden die Weichen für einen Neustart unter einem neuen Eigentümer gestellt.

Bei der Air-Berlin-Tochter Niki laufen trotz des Streits über das Insolvenz-Verfahren die Vorbereitungen für eine Wiederaufnahme des Flugbetriebs. Im Februar solle der Ticketverkauf starten, der Erstflug unter einem neuen Eigentümer der österreichischen Fluggesellschaft sei zum Beginn des nächsten Sommerflugplans Ende März geplant, meldete die Nachrichtenagentur APA.

Der britisch-spanische Luftfahrtkonzern IAG mit seiner Billigtochter Vueling will trotz des Rechtsstreits um die Insolvenz-Zuständigkeit am Kauf von Niki-Teilen festhalten. Der vorläufige Insolvenz-Verwalter Lucas Flöther hatte ein zweites Insolvenz-Verfahren in Österreich angekündigt, um den bereits ausgehandelten Kaufvertrag mit der British-Airways-Mutter IAG abzusichern.

Für diesen sogenannten Sekundär-Insolvenz-Antrag in Österreich hat Niki bis Donnerstag Zeit. Die Frist, die sich aus dem Insolvenz-Antrag des Flugrechteportals Fairplane ergibt, laufe um Mitternacht in der Nacht zum Freitag aus, sagte ein Sprecher des zuständigen Landesgerichts Korneuburg. Bisher sei der Antrag nicht eingegangen. Das Sekundär-Insolvenz-Verfahren ist nach Aussage Flöthers nötig, um den Verkauf von Niki zu vollziehen. Das Hauptverfahren bleibe in diesem Fall jedoch in Deutschland.

Vom Landesgericht Korneuburg ist in Sachen Niki also vor Freitag mit keiner Entscheidung zu rechnen. Das Fluggastportal Fairplane argumentiert, dass Niki ihre Hauptaktivitäten in Wien habe und deshalb Österreich für das Insolvenz-Verfahren zuständig sei. Das Berliner Landgericht folgte dieser Lesart – dagegen legte Niki Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. (dpa)

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