Thomas-Cook-Gläubiger

Was die Post vom Insolvenzverwalter bedeutet

imago images/Jan Huebner
Forderungen jetzt anmelden: Zentrale von Thomas Cook Deutschland in Oberursel.
Forderungen jetzt anmelden: Zentrale von Thomas Cook Deutschland in Oberursel.

Ob Urlauber oder Reisebüros – alle Geschädigten und Gläubiger der deutschen Thomas Cook erhalten derzeit Post der Insolvenzverwalter. Das Ziel: Die Betroffenen sollen ihre Forderungen nun anmelden.

Seit einigen Tagen trifft die Post von den Insolvenzverwaltern ein. Irritiert davon zeigen sich vor allem jene Urlauber, die ihre Ansprüche aus dem Reisesicherungsschein des Thomas-Cook-Absicherers Zurich schon bei dessen Dienstleister Kaera AG angemeldet haben. "Warum muss ich meine Forderungen erneut anmelden? Ist das Schreiben seriös?", so lauten die in sozialen Medien gestellten Fragen.


Die Antwort: Das Schreiben gehört zum Standardvorgehen nach der Eröffnung eines förmlichen Insolvenzverfahrens. Über die deutschen Teile des Reisekonzerns Thomas Cook und seine hiesigen Marken wie Bucher, Neckermann und Öger wurde es am 27. November eröffnet. Insolvenzverwalter sind Ottmar Hermann, Julia Kappel-Gnirs sowie Fabio Algari, alle von der Kanzlei Hermann Wienberg Wilhelm (HWW).

Sie informieren in den Schreiben über das geplante Vorgehen und fordern dazu auf, Forderungen in der Insolvenztabelle anzumelden. Des Weiteren enthält das Schreiben den Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, mit dem die Empfänger ebenfalls zur Gläubigerversammlung eingeladen werden. Es gibt keine Verpflichtung dort zu erscheinen. Alle Betroffenen sollen das Schreiben erhalten.

Sicherung und Insolvenz sind getrennte Vorgänge


Alle Gläubiger – also beispielsweise Reisebüros, Arbeitnehmer der insolventen Veranstalter, Dienstleister, Leistungsträger wie zum Beispiel Hoteliers und Individualbucher ohne Reisesicherungsschein sollten ihre Forderungen nun zur Insolvenztabelle anmelden. Das gilt auch für die Pauschalurlauber, selbst wenn sie bereits Sicherungsansprüche gegenüber dem zuständigen Absicherer Zurich und dessen Dienstleister Kaera AG gestellt haben.
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Der Grund: Bei dem Insolvenzverfahren und dem Sicherungsfall handelt es sich um getrennte Vorgänge. Zurich und ihr Dienstleister Kaera AG sind nur für Ansprüche aus dem Sicherungsschein zuständig. Eine Weitergabe dort vorhandener Daten an den Insolvenzverwalter ist nicht möglich. Um alle Ansprüche zu wahren, sollten Pauschalurlauber diese deshalb auch beim Insolvenzverwalter stellen.

Denn die Haftungssumme, die die Veranstalter beim Absicherer Zurich eingekauft haben, ist bei 110 Mio. Euro gedeckelt. Weil das für eine volle Entschädigung nicht ausreicht, erstattet Zurich nur 17,5 Prozent des Schadens für abgesagte Reisen von Thomas-Cook- und ebenso von Tour-Vital-Kunden. Die Bundesregierung hat versprochen den Rest mit Staatsgeld auszugleichen, will über die Details der Auszahlung aber erst Anfang 2020 informieren.

Forderungen in voller Höhe in Tabelle eintragen

Schon deshalb ist es sinnvoll, die Ansprüche aus abgesagten Pauschalreisen auch in der Insolvenztabelle anzumelden – und zwar in voller Höhe, also nicht abzüglich der 17,5 Prozent, die die Zurich den Berechtigten erstatten wird. Im Laufe des Verfahrens wird der Insolvenzverwalter prüfen, ob solche Erstattungen geflossen sind und dies bei seinen Berechnungen berücksichtigen.

Das gilt sinngleich für Pauschalurlauber des Kölner Veranstalters Tour Vital. Mit der Abwicklung hat der Absicherer Zurich den Dienstleister Travelsafe-Assistance (TSA) beauftragt. Dort können Pauschalurlauber von Tour Vital ihre Ansprüche aus dem Reisesicherungsschein geltend machen. Bislang liegen dort rund 5000 Anträge vor. Insolvenzverwalter ist Hans-Gerd Jauch von der Kölner Kanzlei Jauch Dahl Linnenbrink. Auch hier sollten die Tour-Vital-Gläubiger ihre Forderungen eintragen.

Viel Geld von den Insolvenzverwaltern dürften die geschädigten Urlauber und ebenso alle anderen Gläubiger mangels Masse allerdings nicht erwarten, und zwar weder im Fall von Tour Vital noch in dem von Thomas Cook. Angesichts der Größe des Thomas-Cook-Debakels und dem damit verbundenen Aufwand bei der Abwicklung dürften zudem Jahre vergehen, bis der Insolvenzverwalter eine Entschädigungsquote nennt.
Thomas-Cook-Pleite: Das Schreiben der Insolvenzverwalter




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