Teure Handykosten im Ausland waren lange Zeit gefürchtet. Bevor sie im Sommer 2017 wegfallen, ändert sich dieses Jahr noch einmal alles. Statt Festpreisen gibt es nun Minutenzuschläge.
Auslandsgebühren für Telefonate sind in der EU bald Geschichte. Seit Jahren fallen die Roamingkosten auf Druck der EU-Kommission. Doch bevor sie 2017 ganz abgeschafft werden, wird es noch einmal kompliziert. Ab dem 30. April gelten neue Gebühren, und wieder einmal ist alles anders. Gerade Flatratekunden sollten sich vor dem Urlaub über die Auslandspreise informieren.
Was ändert sich beim Roaming in diesem Jahr?
Wer im Ausland mit seinem Handy telefoniert oder ins Internet geht, muss bald kaum mehr als in seinem Heimtarif zahlen. Seit dem 30. April dürfen Mobilfunkbetreiber nur noch geringe Aufschläge auf die gebuchten Inlandstarife verlangen: Höchstens 6 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent pro SMS oder 6 Cent pro Megabyte bei Datentarifen (alle Preise inklusive Mehrwertsteuer). Wird man angerufen, kostet das noch maximal 1,2 Cent extra pro Minute. Maximal darf die Summe aus Inlandspreis und Aufschlägen nicht mehr betragen als die bisherigen Höchstpreise von 23 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 7 Cent pro SMS und 24 Cent je Megabyte Datenvolumen.
Was gilt bei Flatrate-Tarifen?
Die neue Regelung gelte auch für Flatrate-Tarife, wie die Bundesnetzagentur mitteilt. Verfüge der Verbraucher etwa über eine Telefon-Flat, dürfe pro Telefonminute im EU-Ausland nur der Zuschlag verlangt werden. Die Agentur habe „bei der Interpretation der europäischen Vorgaben durch verschiedene Anbieter eine große Bandbreite beobachtet“, werde aber „eine verordnungskonforme Umsetzung“ sicherstellen“. Mobilfunk-Kunden könnten sich bei Schwierigkeiten an den Verbraucherservice der Behörde wenden.
Bei Paket-Tarifen mit Inklusiv-Einheiten für Anrufe, SMS oder Datenvolumen werden die im EU-Ausland in Anspruch genommenen Minuten, Nachrichten oder Megabyte (MB) vom jeweiligen Tarifkontingent abgezogen, erklärt die Bundesnetzagentur weiter. Zudem könne der Anbieter dem Kunden die oben genannten Aufschläge für Anrufe, SMS oder die mobile Datennutzung berechnen. Sei das jeweilige Kontingent verbraucht, wird den Angaben zufolge jede weitere Gesprächsminute, SMS oder jedes weitere Megabyte nach dem jeweiligen inländischen Endkundenpreis plus Aufschlag abgerechnet – so wie bei Kunden ohne Inklusiv-Einheiten auch.
Manche Anbieter haben bereits reagiert. In einigen Flatratetarifen sind mittlerweile Auslandskontingente enthalten, oder die gebuchten Tarife gelten auch im EU-Ausland – in einigen Tarifen gibt es gar keine Roaming-Gebühren mehr.
Wann kommt das Ende der Roaming-Gebühren?
Am 15. Juni 2017 fallen die Zusatzgebühren komplett weg. Ganz in trockenen Tüchern ist die Regelung allerdings noch nicht: Die Mobilfunkbetreiber könnten bei der EU noch Ausnahmeregeln heraushandeln, falls sie auf den Kosten sitzen bleiben sollten. „Für den Verbraucher kann eine solche Regel bedeuten, dass Roaming-Gebühren in einer bestimmten Form doch noch erhoben werden könnten“, sagt Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
Was sind die Ausnahmen?
Wer eine SIM-Karte aus dem Ausland mit billigeren Tarifen auch zu Hause nutzen möchte, muss weiter mit Zusatzgebühren rechnen. Das sogenannte permanente Roaming könnte marktschädigend wirken, fürchtet die EU-Kommission. Daher dürfen Anbieter ab einer gewissen Menge an Anrufen, SMS oder Daten Aufschläge verlangen. Der günstige Vertrag aus England wäre in Deutschland auf Dauer also weniger attraktiv. Der Wegfall der Roaming-Gebühren heißt auch nicht, dass Anrufe von Deutschland ins EU-Ausland nun kostenlos sind.
Wo drohen weiterhin versteckte Kosten?
An zwei Stellen. Einmal, wenn ohne entsprechenden Tarif viel Datenvolumen umgesetzt wird. Der IT-Verband Bitkom rät deswegen dazu, die Datenverbindung im Ausland manuell auszuschalten. So werden Kosten durch Datenübertragungen im Hintergrund minimiert. Vorsicht auch auf dem Wasser. Auf Kreuzfahrtschiffen gilt: Handy aus. „Roaming-Kosten gelten nicht für Schiffe oder im Flugzeug. Da gibt es keine Preishöchstgrenzen“, sagt Verbraucherschützerin Elbrecht. Der Grund: Die dortigen Schiffsnetze nutzen Satellitenverbindungen. Hierdurch können unbemerkt Kosten entstehen. Datenverbindungen sind noch teurer: In einem Fall hatte ein Mobilfunkbetreiber laut der Berliner Verbraucherzentrale bei einem Kreuzfahrtpassagier rund 21 Euro für ein Megabyte abgerechnet.
Gibt es weitere Ausnahmen?
An der Grenze zu Nicht-EU-Ländern könnte sich das Handy versehentlich in ein fremdes Netz einwählen. Empfohlen wird, an den EU-Außengrenzen die automatische Netzauswahl auszustellen – und bei einem längeren Aufenthalt eine ausländische SIM-Karte zu kaufen. (dpa)
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