Ein Urteil des Bundesfinanzhofes klärt, ob Hoteliers für das Frühstück eine geringere Umsatzsteuer ansetzen dürfen.
Strittig war dabei bislang die Frage, ob für das Frühstück ein ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)