Erfreuliches Urteil für Reiseveranstalter: Nicht in jedem Fall müssen sie Geld zurückzahlen, wenn Kunden wegen Corona-Beschränkungen ihre Reise storniert haben. Denn spätestens 2021 seien wechselhafte pandemiebedingte Maßnahmen vorhersehbar gewesen.
Ein erstes Urteil, das sich dem "Mainstream" widersetzte, hatte bereits das Amtsgericht München im vergangenen Jahr gefällt: Ein kostenfreie