Ein niedersächsisches Finanzamt hat es zwei Veranstaltern aus Großbritannien nicht erlaubt, sich auf die in Deutschland gültige Margenbesteuerung zu berufen. Dabei gibt es zu dieser Thematik bislang keinerlei Rechtssprechung.
Auch in diesem Jahr bleiben Nicht-EU-Veranstalter von einer Umsatzsteuer auf ihre Deutschland-Produkte verschont – das beschloss wie berichtet d