+ Hinzurechnung von Hotelleistungen (Update)

Finanzministerium will Gewerbesteuer-Urteil veröffentlichen

BMF
Der Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen, das Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin.
Der Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen, das Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin.

Das Bundesfinanzministerium wird nach fvw-Informationen voraussichtlich noch vor Weihnachten das Urteil des Bundesfinanzhofs zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung im Bundessteuerblatt veröffentlichen. Das Ministerium bestätigt, dass es die Anwendung somit für allgemein verbindlich erklären will.

Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums (BMF) hat am Mittwoch im Tourismusausschuss des Bundestags erklärt, dass das Urteil des Bundesfinanzho
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